Unsere Leistungen
Wir bieten (ggf. zusammen mit Partnern) unseren Kunden folgende Leistungen an:
- Beratung zur generellen Eignung von Laserverfahren für Ihre Aufgabe
- Hinweise zur produktionsgerechten Produktgestaltung (PPG)
- Organisation und Auswertung von Parameterstudien
- Unterstützung bzgl. Fertigung von Musterteilen, Erprobungsmustern etc.
- Support zu Fragen der Lasersicherheit und Bedienerschulung
- Beratung zu Lastenheftvorgaben für Anlagen-/Laserlieferanten
- Support bei der Auswahl geeigneter Lieferanten und bei der Serienumsetzung
Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!
Historie
Das Ingenieurbüro für Lasertechnik wurde von Dipl.-Ing. Christian Elsner gegründet und berät seit mehreren Jahren Kunden aus den unterschiedlichsten Branchen zum Einsatzpotenzial, Produktgestaltung und zur Serieneinführung von Laser-Bearbeitungsverfahren.
Der Firmengründer verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung aus dem industriellen und Forschungsumfeld zum Einsatz von Hochleistungslasern in der industriellen Produktion zum Schweißen, Schneiden, Hartlöten, Härten und zur Oberflächenbearbeitung. In dieser Zeit war er maßgeblich an diversen Erstrealisierungen in der Automotive-Industrie beteiligt, die mittlerweile zum Standard geworden sind. Dies schlägt sich auch in weit über 100 Patentanmeldungen als Erfinder/Miterfinder wieder. Über ein breites Netzwerk bestehen Verbindungen zu vielen Firmen, sowie freiberuflichen Ingenieuren und Institutionen, die bei Bedarf zu Projekten hinzugezogen werden.
Aus der langjährigen Führung eines Applikationslabors und durch die Tätigkeit als Laserschutzbeauftragter besteht ein breites Hintergrundwissen bzgl. Sicherheitsfragen bei der Lasernutzung.
Der Inhaber ist darüber hinaus Mitglied und stellv. Vorstandsvorsitzender von PhotonicsBW e.V.
Hinweis: Das Ingenieurbüro für Lasertechnik wird aktuell noch nebenberuflich geführt. Bitte haben Sie Verständis dafür, dass Aufträge oder Anfragen, die zu Interessenkonflikten führen könnten, leider nicht angenommen werden können. Gleiches gilt für Aufträge, die gültigen Geheimhaltungsvereinbarungen entgegenlaufen.